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AutorenbildFotograf Blendwerk

Hochzeitsfotograf ausgaben Beispiel, 2000 Euro

1. Direkte Kosten am Hochzeitstag

  • Reisekosten: Fahrtkosten (Benzin, Parkgebühren, ggf. Maut) und eventuell Übernachtungskosten, wenn die Hochzeit weiter entfernt stattfindet.

  • Verpflegung: Mahlzeiten und Getränke während des Hochzeitstages.

  • Assistent oder Zweitfotograf: Falls ein zusätzlicher Fotograf oder Assistent notwendig ist, fallen deren Honorare an.

  • Miete von zusätzlicher Ausrüstung: Wenn spezielle Ausrüstung benötigt wird, die der Fotograf nicht besitzt, muss diese gemietet werden (z.B. Drohne, besondere Objektive).


2. Indirekte Kosten / Laufende Betriebskosten

  • Ausrüstung: Abnutzung und Abschreibung der Kameraausrüstung, Objektive, Beleuchtung, Computer und Software. Diese Ausrüstung muss regelmäßig gewartet und nach einiger Zeit ersetzt werden.

  • Software-Abonnements: Kosten für Bildbearbeitungssoftware (z.B. Adobe Creative Cloud) und eventuell andere spezialisierte Programme.

  • Versicherung: Betriebshaftpflichtversicherung, Ausrüstungsversicherung, eventuell eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Büromiete und Nebenkosten: Falls der Fotograf ein Studio oder ein Büro hat, müssen Miete, Strom, Internet und andere Nebenkosten gedeckt werden.

  • Marketing und Werbung: Kosten für die eigene Website, Online-Marketing, Werbeanzeigen, Druck von Visitenkarten und Broschüren.

  • Weiterbildung: Kosten für Workshops, Fortbildungen, Messen und Fachliteratur, um auf dem neuesten Stand der Technik und Trends zu bleiben.

  • Buchhaltung und Steuern: Kosten für einen Steuerberater und die Abführung von Steuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Auch die Buchhaltungssoftware kann eine regelmäßige Ausgabe sein.

  • Rechtliche Kosten: Gegebenenfalls Kosten für Rechtsberatung oder Vertragsvorlagen.


3. Zeitaufwand und Opportunitätskosten

  • Vorbereitung und Nachbereitung: Die Zeit für Planungstreffen, Vorbereitungen, das Shooting selbst und die Nachbearbeitung der Fotos. Ein Tagessatz von 2.000 Euro umfasst in der Regel auch diese Zeiten, die oft mehrere Tage in Anspruch nehmen.

  • Opportunitätskosten: Während der Fotograf für diese Hochzeit gebucht ist, kann er keine anderen Aufträge annehmen, was ebenfalls in die Kalkulation einfließt.


Beispielhafte Kostenaufstellung

  • Reisekosten: 100 - 300 Euro (abhängig von Entfernung und Übernachtung)

  • Ausrüstung (Abschreibung, Wartung): 50 - 150 Euro (pro Tag)

  • Software und Lizenzen: 20 - 50 Euro (pro Tag)

  • Versicherung: 10 - 30 Euro (pro Tag)

  • Marketing und Werbung: 10 - 20 Euro (anteilig pro Tag)

  • Bürokosten: 20 - 50 Euro (anteilig pro Tag)


Gesamtkosten: 210 - 600 Euro (je nach spezifischen Umständen)

Diese Kosten müssen vom Tagessatz abgezogen werden. Zudem sollte der Fotograf auch Rücklagen für Investitionen, Steuern und Zeiten ohne Aufträge bilden. Nach Abzug aller Kosten bleibt der tatsächliche Nettogewinn, der als Gehalt betrachtet werden kann.




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